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Geänderte Eigenanteile in der Schülerbeförderung ab 01.01.2020



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Die Eigenanteile in der Schülerbeförderung sind an den Preis einer Schülermonatskarte der Preisstufe für 1 Zone des jeweils gültigen bodo-Tarifes gekoppelt (vgl. § 6 der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten). Da bodo zum 01.01.2020 die Fahrpreise erhöht, ändern sich somit zu diesem Zeitpunkt auch die monatlichen Eigenanteile wie folgt: 

–          für Schüler bis Klasse 4, für Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und für Kinder der Grundschulförderklassen und der Schulkindergärten von 18,50 € auf  19,00 €

–          für Schüler der Klassen 5-10, für Schüler des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschulen von 29,50 € auf 30,50 €

–          für die anderen Schüler von 36,30 € auf 37,60 €

Hiermit werden die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern über die geänderten Eigenanteile informiert! Mehr können Sie auch über die Internetseite des Landkreises (www.rv.de „Aktuelles“, „Satzungen und Verordnungen“) erfahren, damit Sie sich auch über die Schülerbeförderungskostenerstattung informieren können.

Es gibt die Möglichkeit des Eigenanteilserlasses, da nur für höchstens 2 Kinder einer Familie ein monatlicher Eigenanteil zu entrichten ist (vgl. § 6 Absatz 3 der Satzung; zuständig für diesen Erlass sind die Schulträger). Für bedürftige Familien werden, sofern die gesetzlichen Regelungen des Bildungs- und Teilhabepakets erfüllt sind, Schülerbeförderungskosten für alle Kinder der Familie erstattet (ein Eigenanteilserlass nach der Kostenerstattungssatzung für das 3. Kind und weitere Kinder ist in diesen Fällen daher nicht möglich!). Auskünfte zur Kostenerstattung nach dem Bildungs- und Teilhabepaket gibt das Jobcenter.