Suche:

Busfahrkarten


Schülerbeförderungskosten; neue Eigenanteile ab 01.01.2022

Der Landkreis erstattet nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und der Kostenerstattungssatzung den Schulträgern, den Wohngemeinden (wenn eine Schule außerhalb
Baden-Württembergs besucht wird) und den Schülerinnen und Schüler (SuS) der in seiner Trägerschaft stehenden Schulen die entstehenden notwendigen Beförderungskosten abzüglich der Eigenanteile, § 1 Absatz 1 der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKS).

Die Höhe der Eigenanteile ist an den Preis einer Schülermonatskarte der Preisstufe für 1 Zone des jeweils gültigen bodo-Tarifes gekoppelt und ist nach Klassen gestuft, § 6 SBKS. Die bodo-Verkehrsverbundgesellschaft hat heute über die Medien abweichend vom seitherigen Anpassungsrhythmus eine unterjährige Anpassung des bodo-Tarifes zum 1. August 2023 öffentlich bekannt gemacht (siehe Anlage). Die neuen Preise, insbesondere auch die der Schülermonatskarten, können zu gegebener Zeit auf der Internetseite der bodo-Verkehrsverbundgesellschaft unter www.bodo.de (Service -> Downloads -> Tarifbestimmungen…) eingesehen werden. Das bodo-JugendticketBW ist von der Tariferhöhung nicht betroffen.

Die Schülermonatskarte der Preisstufe für 1 Zone wird dann 46,50 € kosten (bisher 42,20 €). Die monatlichen Eigenanteile betragen demnach ebenfalls ab 1. August 2023:

– für SuS der Klassen 5-10, für SuS des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschulen 37,20 € (bisher 33,80 €)
– für die anderen SuS 46,50 € (bisher 42,20 €).

Hier mehr lesen:

>> bodo Tariferhöhung zum 1. August 2023

>> SBKS Eigenanteile Info