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Busfahrkarten


Schülerbeförderungskosten; neue Eigenanteile ab 01.01.2022

Der Landkreis erstattet nach Maßgabe der jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben und der Kostenerstattungssatzung den Schulträgern, den Wohngemeinden, wenn eine Schule außerhalb Baden-Württembergs besucht wird und den Schülerinnen und Schüler (SuS) in seiner Trägerschaft stehenden Schulen die entstehenden notwendigen Beförderungskosten abzüglich der Eigenanteile (vgl. § 1 Absatz 1 der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten (SBKS)). Die Höhe der Eigenanteile in der Schülerbeförderung ist an den Preis einer Schülermonatskarte der Preisstufe für 1 Zone des jeweils gültigen bodo-Tarifes gekoppelt (vgl. § 6 SBKS). Da bodo zum 01.01.2022 die Fahrpreise erhöht, wie der Internetseite von bodo unter https://www.bodo.de/aktuelles/detail/neue-epoche-im-bodo.html zu entnehmen ist, ändern sich somit zu diesem Zeitpunkt auch die monatlichen Eigenanteile wie folgt:

  • für SuS bis Klasse 4, für SuS der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) und für Kinder der Grundschulförderklassen und der Schulkindergärten von 19,10 € auf  19,80 €
  • für SuS der Klassen 5-10, für SuS des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschulen von 30,60 € auf 31,60 €
  • für die anderen SuS von 38,20 € auf 39,50 €

Hier mehr lesen:

>>> Information zur Schülerbeförderung 2022_2023 für Klasse 5