Sehr geehrte Damen und Herren,
der ÖPNV wurde in den vergangenen Jahren im Landkreis stetig ausgebaut. Das Jugendticket-BW und das Deutschlandticket haben zuletzt nun auch die ÖPNV-Nutzungsmöglichkeiten noch einmal wesentlich verbessert. Schüler können damit nämlich ganzjährig den ÖPNV in ganz Deutschland nutzen. Daher wird das Jugendticket-BW vom Landkreis Ravensburg auch finanziell unterstützt.
Die Verbesserung des Verkehrsangebots, eine bessere Bezahlung von Busfahrern und gestiegene Preise für Fahrzeuge und Instandhaltung haben zu einer Preisanpassung des Deutschlandtickets geführt. Diese Preisanpassung hat das Land auch für das Deutschlandticket Jugend BW so übernommen. Auch dem Landkreis ist es nicht möglich die Mehrkosten vollständig zu übernehmen. Daher sah sich der Kreistag gezwungen einen Teil der Mehrkosten an die Familien weiter zu geben. In seiner Sitzung vom 27.03.2025 hat der Kreistag entschieden die Erstattung von Schülerbeförderungskosten neu zu regeln. Über diesen Beschluss hat auch bereits die Schwäbische Zeitung berichtet.
Die Änderungen treten zum 01.09.2025 in Kraft. Die Änderungssatzung ist zwischenzeitlich öffentlich bekannt gemacht worden und unter www.rv.de/landkreis/amtliche+bekanntmachungen einsehbar. Der Wortlaut der Satzung, in den die Änderungen der 11. Änderungssatzung eingearbeitet sind, wird derzeit überarbeitet und ist demnächst unter https://www.rv.de/,Lde/landkreis/kreistag/kreisrecht einsehbar.
Die wesentlichen Änderungen sind insbesondere:
- Jahreseigenanteil statt Monatseigenanteil:
Künftig ist ein Jahreseigenanteil pro Schuljahr zu entrichten, der regelmäßig dem Preis des Deutschlandtickets Jugend BW (aktuell 473 € pro Jahr) entspricht. Der Jahreseigenanteil soll in monatlichen Raten (11 Schulmonate) entrichtet werden können. Schüler, die kein Jugendticket‑BW erwerben möchten, können weiterhin einzelne Schülermonatskarten direkt bei den Vertriebsstellen des bodo-Verkehrsverbund zum regulären Preis erwerben. Eine Kostenerstattung ist aber nur noch bis zu der Höhe des aktuellen Preises für das landesweite Jugendticket möglich. Dass diese Grenze nicht überschritten wird, dürfte nur auf sehr wenige Schüler zutreffen.
Die Jahresbetrachtung in der Schülerbeförderung ist auch deshalb richtig, weil das ÖPNV-Angebot das ganze Jahr zur Verfügung steht und folglich auch die Kosten das ganze Jahr anfallen. Gleiches gilt für den freigestellten Schülerverkehr. Der erhöhte Preis und die Jahresbindung sind zwar bedauerlich, das Jugendticket bietet aber auch die Möglichkeit den Nahverkehr in ganz Deutschland zu nutzen. - Eigenanteil für der Klassen 5-10, des Berufsgrundbildungsjahres, des Berufsvorbereitungsjahres und der Berufsfachschulen:
Für diese Schüler ist künftig der regelmäßige Jahreseigenanteil (s.o.) zu entrichten, der bisherige ermäßigte Eigenanteil von 80 % entfällt. - Eigenanteil für Grundschüler:
Für Schüler der Klassen 1-4 beträgt der Eigenanteil künftig 65 % des regelmäßigen Jahreseigenanteils (s.o.). Dennoch steigt die Jahresbelastung für diese Schüler aufgrund der Umstellung auf einen Jahreseigenanteil nur in leichtem Maße (umgerechnet 2,95 € pro Schulmonat) - Eigenanteil für Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Kinder der Grundschulförderklassen und Schulkindergärten:
Für Schüler der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren, Kinder der Grundschulförderklassen und Schulkindergärten beträgt der Eigenanteil künftig 60 % des regelmäßigen Jahreseigenanteils (s.o.). Auch hier steigt die Jahresbelastung nur entsprechend geringfügig (umgerechnet 80 Cent pro Schulmonat). - Keine Kostenerstattung für Schülermonatskarten im Schülerlistenverfahren
Der Erwerb von Schülermonatskarten ist allerdings weiterhin über die Vertriebsstellen des bodo-Verkehrsverbundes möglich. Eine Erstattung kommt hier aufgrund des Jahreseigenanteils in den überwiegenden Fällen nicht in Betracht. Bitte teilen Sie den Schülern bzw. deren Eltern auch explizit mit, dass sie die Kosten für die Schülermonatskarten grundsätzlich selbst tragen müssen und dies bei der Bestellung im Schülerlistenverfahren besonders berücksichtigt werden sollte. - Wegfall Kostenerstattung für Berufsschüler in Teilzeit
Die Kostenerstattung für Berufsschüler in Teilzeit (einzelne Schultage pro Woche bzw. Blockunterricht) fallen künftig nicht mehr unter die Kostenerstattungssatzung. Ausnahmen hiervon kann es nur in besonderen Härtefällen geben. Darüber entscheidet die Bundesagentur für Arbeit.
Die Änderungen insgesamt entnehmen Sie bitte der Änderungssatzung.
Auch weiterhin kann das Jugendticket über das Schülerlistenverfahren bezogen werden. Für die Familien bleibt der gewohnte Vertriebsweg also erhalten.
Es ist Aufgabe der Schulträger, sowohl die Schulen, als auch die Schülerinnen und Schüler bzw. deren Eltern über die Änderungen der Regelungen zu informieren. Wir empfehlen, die Erstattungsregelungen insgesamt in den Schulen an den allgemeinen Informationsstellen auszulegen bzw. dort auf die Internetseite des Landkreises (www.rv.de „Öffentliche Bekanntmachungen“, „Satzungen und Verordnungen“) hinzuweisen, damit sich die Schülerinnen und Schüler bzw. die Eltern über die Schülerbeförderungskostenerstattung informieren können. Sie können für Ihren Zuständigkeitsbereich gerne auch eigene, auf Ihre Verhältnisse zugeschnittene Informationen/Merkblätter erstellen und verwenden.
Hinweis: Diese Information wird nur per E-Mail versandt; bitte ggf. an die zuständigen Stellen (einschließlich Ihrer Schulen)/Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Hause zeitnah weiterleiten. Für Fragen stehen Ihnen die bekannten Ansprechpersonen der Stabsstelle Nachhaltige Mobilität gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stabsstelle Nachhaltige Mobilität
Landratsamt Ravensburg
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